- Vorraussetzung: zwei (in Preis und Menge) übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme)..
- Pflichten des Verkäufers: Lieferung und Übereignung der Ware; Annahme des Kaufpreises.
- Pflichten des Käufers: Annahme der Ware; Zahlung des Kaufpreises
- Eigentumsvorbehalt: meistens gilt laut Lieferbedingungen der Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, dass die der Verkäufer bis zu Zahlung der Eigentümer der Ware ist. Der Eigentumsvorbehalt greift beispielsweise bei Zahlungsverzug mit versäumter Frist und bei einem eröffneten Insolvenzverfahren des Käufers. Er erlischt bei Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten, bei Verarbeitung, Aufbrauchung oder Zerstörung.
- Sachmängel: Die Ware ist mangelhaft, wenn sie fehlerhaft, qualitativ schlecht, falsch, zu wenig, nicht konform der Werbeaussagen, ohne Montageanleitung ist oder Rechtsmängel aufweist. Der Käufer kann zwischen Ersatz und Reperatur wählen.
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