Gesellschaftsform: Form Anzahl Gründungsmitglieder Bezeichnung der Gesellschafter Leitung Höhe des Startkapitals Bezeichnung des Startkapitals Gewinnverteilung Haftung Handelsregister
e. U. (Einzelunternehmen) keine 1 Einzelunternehmer Einzelunternehmer - Kapitaleinlage alles an den Einzelunternehmer mit Privatvermögen ab einer gewissen Größe
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Kapitalgesellschaft mindestens 1 Gesellschafter Geschäftsführer 25.000 € Stammkapital im Verhältnis der Kapitaleinlage nur mit dem Kapital notariell beglaubigt
AG (Aktiengesellschaft) Kapitalgesellschaft mindestens 1 Aktionär Vorstand 50.000 € Grundkapital je Aktie nur mit der Aktie notariell beglaubigt
KG (Kommanditgesellschaft) Personengesellschaft mindestens 2 Komplementär und Kommanditist Komplementäre - Stammkapital 4% des Kapitals + Restgewinn nach Einlage Komplementär auch mit Privatvermögen, Kommanditist nur mit Einlage notariell beglaubigt
OHG (offene Handelsgesellschaft) Personengesellschaft mindestens 2 Gesellschafter jeder Gesellschafter allein - Kapital 4% des Kapitals + Restgewinn gleichmäßig mit Privatvermögen und solidarisch notariell beglaubigt
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Personengesellschaft mindestens 2 Gesellschafter ohne Regelung alle Gesellschafter - Kapital gleichmäßig mit Privatvermögen würde eine OHG werden

Personengesellschaften haben im Vergleich zu Einzelunternehmen höhere Kreditwürdigkeiten bzw. höhere Kapitaleinlagen. Ein weiterer Vorteil ist die Verteilung der Haftung, des finanziellen Risikos und der Arbeitsbelastung. Gegebenenfalls entsteht eine höhere Fachkompetenz, oft auch steuerliche Vorteile.

Gesellschaftsformen:

Einzelunternehmen

eingetragene Genossenschaft

Personengesellschaften

stille Gesellschaft

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Gesellschaft aus mindestens zwei (natürlichen oder juristischen) Personen, die in einer Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Sie besteht aus jeweils mindestens einem:
* unbeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen) haftenden Komplementär (auch: Vollhafter) und
* einem beschränkt (nur mit seiner Einlage) haftenden Kommanditisten (auch: Teilhafter)

GmbH & Co. KG

Wenn in einer Kommanditgesellschaft die voll haftende (in diesem Fall juristisce) Person eine GmbH ist, wird ie KG als GmbH & Co. KG (GmbH und Kommanditgesellschaft) bezeichnet.

BGB-Gesellschaft

Partnerschaftsgesellschaft

Kapitalgesellschaften

GmbH

UG

Aktiengesellschaft (AG)

KGaA